Zahnärztliche Untersuchungen

Von den Zahnmedizinern des Fachdienstes Gesundheitswesen werden zahnärztliche Untersuchungen der Kinder an Tageseinrichtungen und Schulen des Kreises Wesel durchgeführt.

 

Benötigte Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

0,00 €

Weiterführende Informationen

Schulen

Jährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung bei Schulpflichtigen der Klassen 1 - 7 an allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen des Kreises Wesel.

Die Untersuchungen werden durch zwei Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.

Grundlage:

  • Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
  • Paragraph 54 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchG NRW)

Tageseinrichtungen

Halbjährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung in allen Tageseinrichtungen für Kinder des Kreises Wesel. Die Untersuchungen werden im Rahmen des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe überwiegend durch einen betreuenden niedergelassenen Zahnmediziner (sog. Patenzahnärzte) oder die Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.

Grundlage:

  • Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
  • Paragraph 12 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Satzung des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe für den Kreis Wesel